Beantragung des Zweitstartrechtes nur noch digital

Das Zweitsstartrecht kann ab sofort beantragt werden. Allerdings ergeben sich für beantragende Athleten und Ligavereine folgende Änderungen: Das Zweitstartrecht wird künftig nur noch digital beantragt und genehmigt.

Die Freigabe, die der beantragende Athlet von beiden Vereinen benötigt, kann nur noch digital in der Startpassdatenbank Phoenix erfolgen. Das bedeutet, sowohl der Verein, der im Startpass des Athleten eingetragen ist als auch der Verein, für den das Zweitstartrecht im Ligabetrieb beantragt wird, müssen die Rolle des Vereinsadmin in Phoenix nutzen. Vereine, die diese Funktion noch nicht nutzen, melden sich bitte bei uns unter der Mail gs@hessischer-triathlon-verband.de, damit die entsprechende Funktion freigeschaltet wird.

Zudem erfolgt die Bezahlung durch Bankeinzug durch die DTU, d.h. alle Ligavereine sollten die Funktion „Rechnungsanschrift“ vergeben haben.

Was müssen die beantragenden Athleten weiter beachten?

Damit das Zweitstartrecht am Ende genehmigt werden kann, muss beim „Bezahler“ eine gültige Bankverbindung und Rechnungsanschrift hinterlegt sein. Nur Athleten, die einen gültigen DTU-Startpass besitzen, können das Zweitstartrecht beantragen.

Hier geht es zu einer kurzen Anleitung bezüglich des Beantragungsverfahrens.