Verbandstag am 20. November

Der ordentliche Verbandstag des Hessischen Triathlon Verbandes findet am Sonntag, 20. November um 14 Uhr im Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt statt. Die Einladung wurde in „Sport in Hessen“ veröffentlicht. Alle Mitgliedsvereine und -abteilungen wurden zusätzlich per E-Mail angeschrieben. 

Falls die Veranstaltung aufgrund der dann aktuellen Pandemielage nicht am Tagungsort stattfinden kann, wird diese virtuell durchgeführt. Die entsprechenden Zugangsdaten werden gesondert versendet.

Tagesordnung

  1. Eröffnung des ordentlichen Verbandstages durch den Präsidenten
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung des Verbandstages und der Beschlussfähigkeit
  3. Feststellung der Stimm- und Vertretungsrechte der anwesenden Delegierten
  4. Entgegennahme des Jahresberichtes des Präsidiums
  5. Entgegennahme der Jahresabschlüsse
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Präsidiums
  8. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
  9. Satzungsänderung „Ordnungen“ § 4 (1) gemäß Anlage 1
  10. Satzungsänderung „Mitglieder“ § 5 gemäß Anlage 2
  11. Bearbeitung der fristgerecht eingegangenen satzungsgemäßen Anträge
  12. Neuwahlen des Gesamtpräsidiums
  13. Wahlen nach § 12 (2) der Satzung des HTV
  14. Verschiedenes

Wir weisen darauf hin, dass satzungsgemäße Anträge zum Verbandstag gemäß § 14 (3) bis drei Wochen vor dem Verbandstag beim geschäftsführenden Präsidium in der Geschäftsstelle des Verbandes eingehen müssen. Das notwendige Antragsformular kann beim Geschäftsführer des Verbandes angefordert werden.

Für das Präsidium

Stefan Hornke (Präsident) Katja Schneider (Vizepräsidentin Finanzen)

Bezüglich der Zahl der Stimmen je Verein oder Triathlonabteilung sind die Mitgliedszahlen, die zum Stichtag 1. Januar 2022 dem LSBH gemeldet wurden, maßgeblich:
Auszug aus der HTV-Satzung (§ 8 Rechte) zum Delegierten-Wahlsystem:
Die Mitglieder üben ihr Stimmrecht auf dem Verbandstag durch Delegierte aus. Jeder Mitgliedsverein erhält für die ersten zwanzig Einzelmitglieder zwei Stimmen.
Für jeweils vollendete zehn weitere Einzelmitglieder erhält jeder Mitgliedsverein eine weitere Stimme. Maßgebend ist der Mitgliederstand am 01.01. des Jahres, in dem die Mitgliederversammlung stattfindet.
Es ist Sache der Mitgliedsvereine, die Delegierten zu wählen oder zu bestimmen. Auf keinen Delegierten dürfen jedoch mehr als zehn Stimmen entfallen. Die bestellten Delegierten sind unverzüglich nach ihrer Bestellung, spätestens jedoch zu Beginn des Verbandstages, schriftlich zu benennen.


Wir freuen uns auf eine zahlreiche und rege Teilnahme!

Euer HTV-Präsidium mit dem Geschäftsstellen-Team