Welche Aufgaben hat der Obmann bzw. die Obfrau?

Am 10.11. findet die Herbstversammlung unserer HTV-Kampfrichterinnen und -Kampfrichter statt. Hier wird auch der Kampfrichter-Obmann bzw. die Kampfrichter-Obfrau gewählt. Diese Position ist Mitglied unseres HTV-Präsidiums und wird an unserem Verbandstag am 17. November in seinem Amt bestätigt.

Die Aufgaben: 

  • Präsidiumsmitglied mit Stimmrecht: Monatliche Teilnahme an den Präsidiumssitzungen als kommunikative Schnittstelle zwischen Präsidium und Landeskampfrichter:innen
  • Zuständigkeit Besetzung Wettkampfgerichte der hessischen Triathlonveranstaltungen (Technische Delegierte, Einsatzleiter:in, Landeskampfrichter:innen, Wettkampf-Statistik) 
  • Zusammenarbeit mit Bundeskampfrichterobmann (Vorschläge, wer als Bundeskampfrichter:in in Frage kommt, Verteilung der Infos von DTU und Bundeskampfrichterobmann an die HTV-Kampfrichter:innen) 
  • Weiter- und Neuausbildung der Landeskampfrichter:innen (Lizenzerstellung in Abstimmung mit der Geschäftsstelle, Pflege der Kampfrichterdaten in Phoenix, Maßnahmen und Weiterbildungen zur Lizenzverlängerung) 
  • Bestellung der Kampfrichter-Ausrüstung in Abstimmung mit der Geschäftsstelle 
  • Regelmäßiger Austausch mit den Landeskampfrichter:innen
  • Kenntnis der aktuellen Kampfrichterordnung und Satzung des Hessischen Triathlon Verbandes sowie dem Regelwerk der DTU 
  • regelmäßiger Austausch mit dem Kampfrichter-Führungsgremium

Für weitere Fragen steht unser derzeitiger Kampfrichterobmann Ralf Stolz unter kampfrichter@triathlonhessen.de gerne zur Verfügung.