Anträge für Jugendförderung bis 31.10. einreichen

Anträge zur Inanspruchnahme unserer Jugendförderrichtlinie müssen in diesem Jahr bis zum 31.10.2024 in unserer Geschäftsstelle vorliegen.

Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen die für Schüler, Jugendliche, Junioren und U23-Athleten. Maßnahmen sind beispielsweise Trainingslager für Jugendliche und Schüler, interne Trainerweiterbildungen für Jugendtrainer, Schüler- und Jugendrennen oder die Teilnahme am HTV Cup. Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglied im Hessischen Triathlon Verband sind, Schulen aus Hessen und Athleten bis zur Altersklasse U23 die einen DTU Startpass für einen hessischen Triathlonverein im aktuellen Jahr besitzen.

Eine exakte Auflistung der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Anträge zur Förderung müssen in diesem Jahr bis zum 31. Oktober formlos an die HTV Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@triathlonhessen.de) gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

• Ausschreibung

• Teilnehmer-/Anwesenheitsliste (Betreuer müssen mit einem B gekennzeichnet werden)

• Trainerlizenz(en)

• Meldebestätigung/Ergebnisliste

• bei Fahrten mit dem ÖPV (Fahrkarte, Ticket im Original)