Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen …
Für Vereine / Für Veranstalter / Für Startpassinhaber
Für Startpassinhaber
Ich habe keine Startpasskarte von meinem Verein bekommen. Wie kann ich meinen Pass vorzeigen?
Seit dem 1. Januar 2023 werden die Startpässe automatisch bei Verlängerung auf digital umgestellt. Zum Vorzeigen des Passes ist die App TriathlonD zwingend erforderlich. Diese kann in den gängigen Playstores kostenfrei heruntergeladen werden. Der Login zur App erfolgt mit den persönlichen Zugangsdaten zur Startpassdatenbank Phoenix (Nutzername, Passwort). Die App zeigt die persönlichen Startpassdaten. Außerdem muss hier ein Profilbild hochgeladen werden. Die Startpass-Kontrolle am Veranstaltungsort erfolgt bei digitalen Pässen nur noch über die App.
Ich bekomme eine Fehlermeldung beim Login zur Startpass-App. Ich weiß meinen Nutzernamen nicht mehr, was soll ich tun?
Wenn du deinen Nutzernamen zu deinem Personenaccount in Phoenix nicht mehr kennst oder dich noch nie registriert hattest, weil der Startpass aus der Zeit vor dem Vereinsmanagement-System Phoenix stammt, schreibe bitte eine Mail an die HTV-Geschäftsstelle. Wenn du beim Login aufgefordert wirst, deinen Nutzernamen zu ändern, vergebe dir einen neuen Nutzernamen und logge dich erneut ein.
Ich möchte trotzdem lieber weiterhin meinen Startpass als gedruckte Plastikkarte.
Die Startpässe aller Startpassinhaber (egal ob Verlängerung oder Neubeantragung) wurden aus Gründen der Nachhaltigkeit zum 1. Januar 2023 automatisch auf die digitale Version umgestellt. Wenn du weiterhin die Plastikkarte erhalten möchtest, schreibe eine Mail an geschaeftsstelle@triathlonhessen.de. Bei einer Neubeantragung muss nach der Beantragung entsprechend ebenfalls die Plastikkarte aktiv ausgewählt werden, wenn gewünscht. Für die Umstellung auf die Plastikkarte fallen ab dem 9. Januar die Gebühren für einen Ersatzstartpass an. Dies sind 18,25 Euro für Erwachsene und 8,25 Euro je Schüler/Jugendlicher oder Junior.
Bis wann muss ich meinen Startpass kündigen?
Die Kündigung des Startpasses muss gegenüber dem Verein bis zum 1.12. des Jahres erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten verlängert sich der Startpass um ein weiteres Jahr.
Muss ich meinen Startpass zum Ende des Jahres neu beantragen?
Nein, der Pass verlängert sich automatisch im Folgejahr, es sei denn er wird bis zum 01.12. eines Jahres abgemeldet.
Ich möchte im kommenden Jahr für einen anderen Verein starten, was muss ich tun?
Du musst deinen Startpass bis zum 1.12. bei deinem alten Verein oder bei der HTV-Geschäftsstelle abmelden. Danach kannst du für einen beliebigen Verein einen neuen Pass beantragen.
Ich möchte in der kommenden Saison für einen anderen Verein im Ligabetrieb starten als den, für den ich den Startpass habe, was muss ich tun?
Du beantragst digital bei der Deutschen Triathlon Union das Zweitstartrecht. Dieses muss von deinem Verein und dem Verein, für den du starten möchtest, online freigeschaltet werden. Damit darfst du aber im Ligabetrieb ausschließlich für den Zweitverein starten.
Für Vereine
Was kann ich als „Vereinsadmin“ in Phoenix sehen und was selber machen?
Bis zu vier Personen eines Vereins können in unserer Datenbank als Vereinsadmin eingetragen werden.
Nach dem Login in die Datenbank und der Auswahl der Rolle „Vereinsaccount“ (rechts oben) hat man als Vereinsadmin folgende zusätzlichen Funktionen:
– Einträge für den Vereinsfinder auf der HTV-Website:
- Vereinsangebot: Erwachsenen-/ Jugendabteilung
- Soziale Medien (Website, Facebook, Instagram)
- Geschäftsstellenanschrift
– Kündigung von Startpässen ( über den Reiter „Startpässe“ und dann auf die Lupe links unten gehen durch einfaches Anklicken der Namen und dann „Abmelden“)
– Ansicht aller
- Startpassinhaber
- HTV-Rechnungen
- Lizenzinhaber (Kampfrichter, Trainer – aktuell nicht gepflegt)
Wie bekomme ich einen Zugang zu meinen Vereinsdaten in Phoenix?
Schicke eine Mail an mit der Bitte um Freischaltung der Vereinsfunktionen in Phoenix. Dann musst du dich, sofern noch keine Account vorhanden ist, hier registrieren. Nach erfolgter Registrierung beim nächsten Login rechts oben wird unter „Rolle“ „Vereinsaccount“ ausgewählt (siehe Screenshot oben), nicht „Personenaccount“! Danach links auf Vereinsaccount klicken.
–Funktionen zwischen Verein und HTV wie etwa Post- oder Rechnungsansprechpartner, Jugendleiter oder Liga-Teamleiter geben und ändern
-Mitglieder für Seminaranmeldungen und Zweitstartrechte freischalten
Zu eine kurzen Anleitung, wie die Daten für den Vereinsfinder auf der Website gepflegt werden, geht es hier.
Wie können Vereinsmitglieder Kampfrichter im HTV werden?
Um Kampfrichter zu werden, muss man zuerst eine Ausbildung absolvieren und anschließend einen Regeltest durchführen. Dann erhält man seine Kampfrichterlizenz.
Um die Kampfrichter in Wettkämpfen einsetzen zu können, wird jährliche eine Einsatzplanung für alle Wettkämpfe im Hessischen Triathlon Verband erstellt.
Vereine innerhalb des HTV müssen analog zu ihrer gemeldeten Mannschaften und Mitglieder eine entsprechende Anzahl an Kampfrichtern stellen. Werden diese nicht gestellt, werden Strafzahlungen aufgrund mangelnder Anzahl Kamprichter an den Verband fällig.
Für Veranstalter
Wann melde ich meine Veranstaltung im DTU-Portal an?
Wenn die Veranstaltung im Veranstaltungskalender der DTU erscheinen soll, muss diese in der Regel bis Mitte November des Vorjahres angelegt sein.
WICHTIG: Legt alle bei eurem Wettkampf durchgeführten Distanzen an.
Die Athleten haben über die Suchfunktion im Kalender die Möglichkeit nach Distanzen zu suchen! Wenn ihr dies nicht pflegt, wird eure Veranstaltung ggf. nicht gefunden.
Müssen dafür auch bereits alle Unterlagen vorliegen?
Nein, es reicht das Anlegen der Veranstaltung.
Wo melde ich meine Veranstaltung an?
Über das DTU-Portal: https://www.dtu-kalender.de
>> Login Veranstalter, ggfs. ist eine Neuregistrierung notwendig.
Warum ist meine Veranstaltung im online DTU-Veranstaltungskalender nicht sichtbar?
Die Veranstaltung wird dort erst nach erfolgter sportrechtlicher Genehmigung sichtbar.
Auf welcher Basis erfolgt die sportrechtliche Genehmigung?
Die sportrechtliche Genehmigung erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Veranstalterordnung der DTU.
Diese findet ihr hier:
https://www.triathlondeutschland.de/neu-im-triathlon/regelwerk
Dort findet ihr auch, was in eure Ausschreibung stehen muss.
Was wird für die sportrechtliche Genehmigung benötigt?
Für die sportrechtliche Genehmigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- unterschriebener Genehmigungsantrag (dieser wird automatisch beim Anlegen der Veranstaltung im DTU-Portal generiert, muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend kann er eingescannt und im Portal hochgeladen werden.
- Ausschreibung
- Streckenpläne
- nur notwendig, wenn in nicht ausgewiesenen Badegewässern geschwommen werden soll: Bescheinigung aus dem Zeitraum des Wettkampfes über die Wasserqualität. Diese muss der Qualitätsanforderung an Badegewässer entsprechen.
- Haftpflichtversicherung
Wann sollte ich die sportrechtliche Genehmigung beantragen?
Idealerweise sollte die sportrechtliche Genehmigung vor dem Öffnen der Anmeldung erfolgen. Nur so lassen sich insbesondere „Fehler“ in der Ausschreibung ohne großen Aufwand korrigieren, und ihr seid sportrechtlich auf der sicheren Seite.
Welche Genehmigungen benötige ich für die Durchführung einer Veranstaltung?
Es werden die sportrechtliche Genehmigung (erfolgt durch HTV) und die behördlichen Genehmigungen benötigt. Wer behördlich für euch zuständig ist, kann je nach Streckenführung sehr unterschiedlich sein.
Wie rechne ich die Veranstaltung mit dem HTV ab?
Dazu ist das Formular zur Veranstalterabgabe unaufgefordert innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung einzureichen. Sollte die Abrechnung der Veranstaltung nicht fristgerecht erfolgen, werden Verspätungszuschläge gemäß der aktuellen Gebührenordnung erhoben.