Anträge für Jugendförderung jetzt einreichen

Anträge zur Inanspruchnahme der Jugendförderrichtlinie müssen bis zum 31.10.2025 in der HTV-Geschäftsstelle vorliegen.

Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen die für Schüler, Jugendliche, Junioren und U23-Athleten. Maßnahmen sind beispielsweise Trainingslager für Jugendliche und Schüler, interne Trainerweiterbildungen für Jugendtrainer, die Ausrichtung von Schüler- und Jugendrennen oder die Teilnahme am HTV Cup. Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglied im Hessischen Triathlon Verband sind und Schulen aus Hessen.

Eine exakte Auflistung der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Anträge zur Förderung müssen bis zum 31. Oktober formlos an die HTV Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@triathlonhessen.de) gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

• Ausschreibung des Trainingscamps oder der Veranstaltung
• Teilnehmer-/Anwesenheitsliste (Betreuer müssen mit einem B gekennzeichnet werden)
• Trainerlizenz(en)
• Meldebestätigung/Ergebnisliste
• bei Fahrten mit dem ÖPV (Fahrkarte, Ticket im Original)
• Angabe des Vereins- oder Schulkontos, auf das der Förderbetrag überwiesen werden soll