Athletinnen und Athleten, die in einer deutschen Triathlonliga für einen anderen Verein als ihren Startpass starten möchten, können das Zweitstartrecht ab dem 1. Dezember beantragen. Die Frist endet am 30. April 2025.
Das Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. D.h. der/die Antragstellende entscheidet sich mit dem Zweitstartrecht, im Ligabetrieb ausschließlich für den Zweitverein zu starten. Bis zum 30. April muss der Antrag gestellt und von Erst- und Zweitverein genehmigt werden.
Zur Online-Beantragung des Zweitstartrechts geht es hier:
Bild: DTU/Georg Ulrich Dostmann