Bis zum 16. September gilt vorerst die 3-G-Regelung für den Zutritt zu Innenräumen von Sportstätten. Der LSBH empfiehlt, die jeweiligen kommunalen Regelungen im Blick zu halten.
Weiterlesen![](https://hessischer-triathlon-verband.de/wp-content/uploads/2020/05/Logo__lsbh_4c-880x392.jpg)
Bis zum 16. September gilt vorerst die 3-G-Regelung für den Zutritt zu Innenräumen von Sportstätten. Der LSBH empfiehlt, die jeweiligen kommunalen Regelungen im Blick zu halten.
Weiterlesen