Ab dem 19. August gelten die vom Corona-Kabinett des Landes Hessen überarbeiteten Regelungen für den Sport.
Diese sehen unter anderem vor, dass ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage der Einlass in Innenräume von Sportstätten (auch Hallenbäder) nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen gestattet ist (Negativnachweis nach § 3 CoSchuV).
Für alle weiteren Informationen verweisen wir auf die bereits aktualisierte Übersicht des Landessportbundes Hessen unter https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/.
Text: Eric Kappes