Kampfrichterausbildung am 14./15.02.2026

Am 14. & 15. Februar 2026 findet eine Neuausbildung zur Kampfrichterin/zum Kampfrichter des HTV statt. 

Die Ausbildung teilt sich in drei Abschnitte auf: 

  1. Grundausbildung Regelkunde des aktuellen DTU und HTV-Regelwerks (am 14.2. online, am 15.2. in Präsenz beim lsbh in Frankfurt)
  2. Schriftliche Prüfung (online)  
  3. Praktische Prüfung durch den Einsatzleiter beim ersten Einsatz als Kampfrichter 

    Die interessierten Bewerberinnen und Bewerber sind angehalten, im Vorfeld bereits einmal die relevanten Ordnungen der DTU und des HTV gelesen zu haben. Darauf aufbauend werden im ersten Teil am Samstag die Grundlagen der relevanten Ordnungen der DTU und des HTV und das Grundverständnis einer Kampfrichterin/eines Kampfrichters erarbeitet. Praktische Beispiele runden die Ausbildung ab. 

    Am Sonntag folgt bei Bedarf eine Wiederholung sowie die Beantwortung von Fragen. Konkrete Praxisbeispiele und eine Einweisung in den Check-In werden geübt. Die Erläuterung der Prüfung sowie die Demonstration einer Beispielprüfung schließt sich an. Den Abschluss bildet die Einweisung in das Kampfrichterforum, die Erläuterung der Einsatzplanung und weitere organisatorische Fragen. 

    Die Kosten für die Ausbildung werden vom HTV übernommen. Ebenfalls wird die Verpflegung am Sonntag vom HTV getragen. Bei Absagen nach Bekanntgabe der TeilnehmerInnen (31.01.2026) werden die Kosten in Höhe von 35,- € (ggf. auch die Kosten für die Übernachtung) dem Verein in Rechnung gestellt. 

    Die Ausbildung wird mit 8 UEs zur Verlängerung der C-Trainer Lizenz anerkannt. 

    Die Bewerbung muss online hier bis zum 10.01.2026 erfolgen. Nach Abschluss der Online-Bewerbung muss diese noch durch den Verein freigegeben werden. 

    ACHTUNG! Es besteht kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz bei fristgerechter Bewerbung! 

    Es sind vor Ausbildungsbeginn die unter den Teilnahmevoraussetzungen aufgeführten Nachweise über den Phönix Personenaccount (https://tahe.it4sport.de, Personen >> Seminare >> Nachweise) hochzuladen. Ausnahme ist das erweiterte Führungszeugnis, welches den Mitarbeitern in der Geschäftsstelle vorgelegt werden muss (auch per Teams möglich). Bitte nicht per Post oder E-Mail dorthin schicken. 

    Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
    Es besteht kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz bei fristgerechter Bewerbung! 

    Die TeilnehmerInnen werden nach Ende der Frist per E-Mail informiert, ob sie einen Ausbildungsplatz bekommen oder nicht. 

    Vergabe der Plätze: 
    Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt nach Anmeldeschluss aus allen bis dahin eingegangenen Bewerbungen. 

    Anforderungen und zeitlicher Aufwand: 

    • Die Tätigkeit als Kampfrichter:in erfordert ein verlässliches zeitliches Engagement.
    • In jeder Saison sind mindestens drei Einsätze zu absolvieren, die jeweils inkl. Reisezeiten in der Regel einen Tag in Anspruch nehmen.
    • Zusätzlich ist mindestens eine der zwei jährlichen Präsenzveranstaltungen zu besuchen.
    • Jährlich ist ein Onlinetest zur Regelkunde zu absolvieren.
    • Die Rolle setzt eine fortlaufende Auseinandersetzung mit dem Regelwerk sowie eine inhaltliche Vorbereitung auf die Einsätze voraus. 

    Eine Bewerbung sollte nur erfolgen, wenn die hierfür notwendigen zeitlichen Kapazitäten zuverlässig zur Verfügung stehen. 

    Fragen zur Bewerbung:
    Wir haben dazu ein paar allgemeine Fragen, die wir jeden BewerberIn bitten auszufüllen. 
    Die Antworten hierzu in diesem Dokument eingeben:  
    Fragen zur Motivation als Kampfrichter 

    Für Rückfragen steht Harald Zemke (ausbildung@kampfrichter.triathlonhessen.de) zur Verfügung.