Neue Helmregelung für Rennen mit Windschattenfreigabe

Die Deutsche Triathlon Union hat die Sportordnung für die Saison 2026 angepasst. Hintergrund sind neue Vorgaben des Weltverbandes World Triathlon.

Konkret heißt es in § 31.7 der Sportordnung künftig: Helme mit Ohrenabdeckungen sowie integrierte oder abnehmbare Visiere sind nicht zulässig. Helme, die die Ohren nicht überdecken und mit integrierten oder abnehmbaren Visieren ausgestattet sind, dürfen ausschließlich ohne Visier verwendet werden. Diese Regelung betrifft beispielsweise die Teamrennen der Hessischen Triathlon Liga und Formate mit Windschattenfreigabe in der Regionalliga und Jugend.

Bild: Winnie Penno / DTU