Startpass bis 1.12. kündigen

Gemäß der DTU Startpassbedingungen muss der Startpass von den Athlet*innen schriftlich bis zum 1.12. eines Jahres gegenüber dem Verein gekündigt werden. Er verlängert sich sonst automatisch und wird den Vereinen in Rechnung gestellt. Auch wenn der Verein gewechselt wird, ist der Startpass zu kündigen und neu zu beantragen auf den Verein, für den das Startrecht ausgeübt wird.

Vereine können über den Vereinsadmin direkt in Phoenix die Startpässe abmelden (kündigen).

Neubeantragung ab 1. November

Ab dem 1. November können Pässe mit der Gültigkeit 2024 beantragt werden, die Ausstellung erfolgt allerdings erst Anfang 2024. Bestehende Pässe, die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch.