Startpassbeantragung künftig halb digital

Seit dem 1. November können Athletinnen und Athleten den DTU-Startpass für 2025 beantragen. Um den Beantragungsprozess zu verschlanken, wurde ein Beantragungsschritt digitalisiert.

Bisher musste von den Startpassbeantragenden sowohl das Antragsformular als auch die Schiedsvereinbarung ausgedruckt, der Antrag vom Verein mit Unterschrift bestätigt und beides per Post in die HTV-Geschäftsstelle geschickt werden. Seit dem 1. November 2024 entfällt das Ausdrucken des Antragsformulars. Vereine bestätigen die Vereinszugehörigkeit digital. Die Athletin/der Athlet muss lediglich die Schiedsvereinbarung mit der Anti-Doping-Vereinbarung auf dem Postweg in die HTV-Geschäftsstelle schicken.

Wie bestätigt der Verein die Mitgliedschaft?

Die in den Vereinen eingetragenen Personen mit der Funktion „Vereinsadmin“ erhalten bei jeder Startpassbeantragung auf ihren Verein automatisiert eine Mail, in der sie ganz einfach per Button die Vereinszugehörigkeit der beantragenden Person bestätigen. Es entfällt somit der Prozess, sich als Vereinsadmin in die Datenbank Phoenix einzuloggen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, über Login in die Vereinsfunktion den Pass freizuschalten.

Erziehungsberechtigte erhalten zusätzliche Mail

Bei Minderjährigen erhalten die Erziehungsberechtigten im Anschluss an die Startpassbeantragung eine E-Mail, über die sie ganz einfach ihre Zustimmung zur Startpassbeantragung ihres Kindes geben können.

Was muss die/der Startpassbeantragende nach Antragsstellung erledigen?

Die Schiedsvereinbarung, die per Mail zugestellt wird, muss vom Beantragenden ausgedruckt, unterschrieben und im Original postalisch an den Hessischen Triathlon Verband geschickt werden. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.
Wird ein Premiumpass beantragt, gehen die Unterlagen zur DTU.

Bis wann kann der Pass gekündigt werden?

Kündigungsfrist ist wie in jedem Jahr der 1. Dezember. Bis zu diesem Stichtag müssen Startpässe, die nicht mehr benötigt werden, weil beispielsweise der Verein gewechselt wird, vom Startpassinhabenden beim jeweiligen Verein oder dem HTV gekündigt werden. Pässe, die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch und werden den Vereinen im Januar in Rechnung gestellt.

Startpässe künftig 2,45 Euro teurer

Da die Startpassversicherung künftig 5,95 € kosten wird, erhöht sich der Betrag für den Startpass auf 36,50 € plus 5,95 € für die Versicherung. Hessische Startpässe kosten damit ab der Saison 2025 42,45 € (Jugend 22,45 €) statt bisher 40 € (20 €). Die Versicherung bietet einen Zusatzschutz, wenn nicht mit dem Verein trainiert wird.

Startpasswechsel unterjährig nicht möglich

Gemäß §9 der Startpassbedingungen 2025 gilt: Ein unterjähriger Vereinswechsel des Startpasses ist nicht möglich. Pässe sind bis zum Jahresende gültig und müssen bei Vereinswechsel zum 1.12. des laufenden Jahres beim Verein und oder beim Landesverband abgemeldet werden!

Passfoto in der App TriathlonD jetzt austauschen

Wer sein Profilbild in der App TriathlonD ändern möchte: Ausschließlich im November und Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, das Passfoto auszutauschen. Wichtig: Es muss ein Porträtfoto sein, das Gesicht auf dem Bild muss klar und deutlich erkennbar ist. 

Die App „TriathlonD“ ist im App Store erhältlich. Dank der App müssen kaum noch Plastikkarten produziert und verschickt werden, was im Sinne der Nachhaltigkeit auch die Vereine entlastet. 

Hier geht es zur Startpassbeantragung bei der DTU.