Zweitstartrecht jetzt beantragen!

Seit dem 1. Dezember kann das Zweitstartrecht online beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2024.

Wer in der Hessen-, Regional- oder Bundesliga für einen Verein starten möchte, der nicht der Verein ist, der in seinem DTU-Startpass eingetragen ist, kann dies über sein Zweitstartrecht ausüben. Mit dem Zweitstartrecht entscheidet sich der Athlet für die Saison 2024 für einen Start im Ligabetrieb des Zweitvereins. Dabei kann in jedem Team des Zweitvereins gestartet werden. Allerdings ist damit der Start in den Ligateams des „Heimatvereins“ in der jeweiligen Saison nicht mehr möglich.

Der Antrag muss bis zum 30. April für die jeweils folgende Saison vollständig beantragt und genehmigt werden. Das Zweitstartrecht kann ausschließlich online beantragt werden.

Bild: Raphael Schmitt