Anträge zur Inanspruchnahme unserer Jugendförderrichtlinie müssen bis zum 30.10.2022 in unserer Geschäftsstelle vorliegen.
Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen die für Schüler, Jugendliche, Junioren und U23 Athleten. Maßnahmen sind beispielsweise Trainingslager für Jugendliche und Schüler, interne Trainerweiterbildungen für Jugendtrainer, Schüler- und Jugendrennen oder die Teilnahme am HTV Cup. Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglied im Hessischen Triathlon Verband sind, Schulen aus Hessen und Athleten bis zur Altersklasse U23 die einen DTU Startpass für einen hessischen Triathlonverein im aktuellen Jahr besitzen.
Eine exakte Auflistung der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Anträge zur Förderung müssen bis zum 30.10. eines Jahres formlos an die HTV Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@triathlonhessen.de) gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
• Ausschreibung
• Teilnehmer-/Anwesenheitsliste (Betreuer müssen mit einem B gekennzeichnet werden)
• Trainerlizenz(en)
• Meldebestätigung/Ergebnisliste
• bei Fahrten mit dem ÖPV (Fahrkarte, Ticket im Original)