Handlungsempfehlung für das Vereinstraining

Seit dem 9. Mai 2020 besteht die Möglichkeit, wieder Sport im Verein zu betreiben. Der Hessische Triathlon Verband hat auf Grundlage der neuesten Landesverordnung vom 8. Mai sowie den Empfehlungen des DOSB, der DTU und der Fachverbände der Einzelsportarten eine Handlungsempfehlung zum Wiedereinstieg in den praktischen Trainingsbetrieb erarbeitet. Dabei wird auch auf die Umsetzung in den Einzelsportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen geachtet. Die Handlungsempfehlung versteht sich als Orientierung zur Handlungshilfe und dient als Richtschnur für euer Training. Eine praktikable Umsetzung vor Ort unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen ist von den Vereinen zu leisten.

Wir wünschen euch einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg! Bleibt gesund!

Euer Hessischer Triathlon Verband!