Die Hessische Landesregierung hat am 23. Juli weiter Lockerungen beschlossen: Ab dem 1. August 2020 können die Hessinnen und Hessen Mannschaftssportarten wieder uneingeschränkt nachgehen. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Ab August können sämtliche Teamsportarten sowie der Schulsport ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen sowie im Sportunterricht eingehalten werden.
Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität im Sportalltag der über 7.500 hessischen Sportvereine. Die Sportfachverbände und Vereine sind hierbei weiterhin angehalten, Hygienekonzepte zu erarbeiten und vor Ort mit Leben zu füllen. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten sollten Warteschlangen vermieden und in den Umkleiden sowie Sanitäranlagen auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.
Textauszug: Michael Schaich/Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport