Die DTU-Sportordnung hat sich umfassend geändert. §21.3 kann dazu führen, dass nur mit Neoprenanzug geschwommen werden darf. Der HTV empfiehlt daher allen Startenden, immer einen Neoprenanzug zu den Rennen mitzunehmen.
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Die DTU-Sportordnung hat sich umfassend geändert. §21.3 kann dazu führen, dass nur mit Neoprenanzug geschwommen werden darf. Der HTV empfiehlt daher allen Startenden, immer einen Neoprenanzug zu den Rennen mitzunehmen.
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