Startpässe bis zum 01. Dezember kündigen

Gemäß der DTU Startpassbedingungen muss der Startpass von den Athlet*innen schriftlich bis zum 1.12. eines Jahres gegenüber dem Verein gekündigt werden. Er verlängert sich sonst automatisch und wird den Vereinen in Rechnung gestellt. Auch wenn der Verein gewechselt wird, ist der Startpass zu kündigen und neu zu beantragen auf den Verein, für den das Startrecht ausgeübt wird.

Vereine können über den Vereinsadmin direkt in Phoenix die Startpässe abmelden (kündigen).
Sollte kein Vereinsaccount vorhanden sein, hilft der HTV gerne bei der Einrichtung.

Bild: DTU