Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100, ist auch die Gruppengröße im U14-Bereich betroffen. Es dürfen dann maximal 5 Kinder kontaktlos im Freien trainieren. Neu ist in Hessen auch, dass die 14-Jährigen nun nicht mehr dabei sein dürfen.
Die Ausübung von Sport ist weiterhin erlaubt in der kontaktlosen Ausübung von Individualsportarten. Dabei darf alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes trainiert werden.
Hier geht es zum Bundesgesetzblatt, die Regeln für den Sport sind auf Seite 803 und 804 zu finden.