Rund 27 Veranstalter hessischer Triathlonrennen saßen am Montagabend vor ihrem Bildschirm, um sich über die aktuelle Lage in Hessen auszutauschen. Katrin Müller (Vizepräsidentin Veranstaltungen) sagte, dass man auf die Definition einer „Großveranstaltung in Hessen“ warte. Sie stellte unter anderem die „10 Leitplanken“ des DOSB vor, die einen Orientierungsrahmen für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb bilden sollen.
Die Fachverbände haben zudem sportartspezifische Übergangsregeln definiert. Auch für den Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb hat die DTU ein Konzept erarbeitet, wie diese während der Pandemie durchgeführt werden könnten.
Am Mittwoch, 06. Mai findet eine weitere Konferenz der Bundesregierung statt, bei der auch der Sport thematisiert werden soll. Hier erwartet der Hessische Triathlon Verband weitere Entscheidungen.
In einer abschließenden Gesprächsrunde kristallisierte sich heraus, dass die Veranstalter aus der hessischen Vereinslandschaft im Wesentlichen einheitlich bei der Rückabwicklung der gezahlten Startgelder der Athleten vorgehen. Dabei wird stets an die Solidarität der Athleten appelliert, welche diese auch in überwältigender Mehrheit gegenüber den Veranstaltern zeigen.
„Wir werden die aktuellen Entwicklungen weiter beobachten und uns mit unseren Vereinen und Veranstaltern in Verbindung setzen, sollten konkrete Vorgaben vorliegen“, so Katrin Müller. Um den Mitgliedsvereinen schnell kompakte Informationen bezüglich der Pandemie-Regelungen zu bieten, wurde auf der Website der Link „Corona Update“ eingerichtet.