Die DTU hat die Frist zur Beantragung der Zweitstartrechte bis auf Weiteres ausgesetzt. Der bisherige Stichtag 30. April gilt damit nicht mehr.
s. Newsbeitrag der DTU.
Die DTU hat die Frist zur Beantragung der Zweitstartrechte bis auf Weiteres ausgesetzt. Der bisherige Stichtag 30. April gilt damit nicht mehr.
s. Newsbeitrag der DTU.