Hallentriathlon: Teilnahme für Lizenzinhaber zulässig

In der Wintersaison veranstalten Fitnessstudios aber auch Vereine mitunter sogenannte Indoor-Triathlons. Finden diese auf einem Spiningbike und einem Laufband statt, ist gemäß Veranstalterordnung keine sportrechtliche Genehmigung erforderlich. Im Klartext heißt das: Jeder Startpassinhaber darf unter den Voraussetzungen an einem Hallentriathlon teilnehmen und muss mit keinen Sanktionen wie etwa einer Sperre rechnen.