Mach-Mit! Mein Radtechnikparkour auf Video

Schüler und Jugendliche aufgepasst: Es gibt 10 der neuen HTV-Buffs zu gewinnen. Ihr müsst lediglich ein Video mit einem der elf Elemente des Radtechnikparkour in unsere Cloud hochladen. Natürlich dürft ihr nur mit Helm teilnehmen und maximal zu zweit sein. Haltet euch bitte streng an die Corona Vorgaben!

Wer darf mitmachen?
Schüler C bis Jugend A (Jg. 2003 bis 2012), vorausgesetzt ist die Mitgliedschaft in einem hessischen Triathlonverein oder einer -abteilung

Wie lange soll das Video sein?
20 bis 40 Sekunden

In welchem Format sollte das Video sein?
Querformat  16:9, maximal Full HD (1920×1080) Auflösung

Welche Elemente beinhaltet der Technikparkour?

  • Radaufstieg: Das Fahrrad wird bis zu 10 m angeschoben, nach der Linie aufgestiegen und losgefahren. (Beispiel)
  • Slalom: Eine gerade Pylonenreihe wird im Slalom durchfahren. (Beispiel)
  • Engstelle: Zwei Engstellen mit einer Breite von ca. 0,5 Meter und einem Abstand von ca. 2 Metern werden durchfahren.
  • Kurve: Es werden 1-2 Kurven mit einem Winkel von ca. 90° durchfahren. (Beispiel)
  • U-Turn/Wende: Eine Kurve mit einem Winkel von 180 ° wird durchfahren. (Beispiel)
  • Wippe: Es wird über eine Wippe gefahren (Beispiel)
  • Gegenstand aufnehmen: Es wird eine Radflasche von einem Tisch aufgenommen und ca. 2 Meter weiter wieder auf einem Tisch abgestellt.
  • Fahren einer 8: Eine auf dem Boden um zwei Reifen gezeichnete 8 wird nachgefahren. (Beispiel)
  • Über einen Gegenstand fahren/Vorderrad/Hinterrad anheben: Es wird über einen liegenden Stock oder Balken gefahren und dafür das Vorderrad oder Hinterrad. (Beispiel)
  • Bremstest: Das Vorderrad muss in der Haltezone von ca. 30 cm zum Stehen kommen. (Beispiel)
  • Radabstieg: An einer gekennzeichneten Linie wird vom Fahrrad abgestiegen. Das Fahrrad wird bis zur Ziellinie einige Meter geschoben. (Beispiel)

Wie nehmt ihr teil?
Gebt eurem Video einen Namen und lasst es von euren Eltern in die HTV Cloud  hochladen. Außerdem müssen eure Eltern eine Mail an presse@hessischer-triathlon-verband.de mit Angabe eures Namens, Anschrift, Alter, Verein und Name des Videos (oder Link) schicken.
In dieser Mail müssen eure Eltern auch bestätigen, dass sie nichts gegen eine Veröffentlichung des Videos auf den sozialen Medien und der Website des Hessischen Triathlon Verbandes haben (ein formloser Satz genügt).

Wie lange dauert der Wettbewerb?
Von Freitag, 03.04. bis einschließlich Freitag, 10.04.20 könnt ihr euer Video hochladen.

Teilnahmebedingungen Videowettbewerb „Mein HTV-Radtechnikparkour“

1. Allgemeines

Die Teilnahme an dem Video-Wettbewerb „Mein Radtechnikparkour“ unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Video-Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die unter 1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

Alle C- und B-Schüler (Jahrgänge 2009-2012), die Mitglied eines hessischen Triathlonvereins oder einer -abteilung sind, können an dem Videowettbewerb teilnehmen.

Die Teilnahme an dem Video-Wettbewerb erfolgt durch Einstellen eines Videos in die HTV Cloud. Wer über ein Instagram-Account verfügt, lädt das Video zusätzlich auf seinem Konto hoch und taggt @triathlonhessen.

Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter des HTV sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder teilnahmeberechtigte Vorschlag muss durch Hochladen des Videos bis spätestens 24:00 Uhr des letzten Wettbewerbstags, Freitag, 10.04.2020  (= Einsendeschluss) beim Hessischen Triathlon Verband eingegangen sein. Zusätzlich schicken die Eltern eine Mail an presse@hessischer-triathlon-verband.de, mit Angabe von Name,  Anschrift, Verein, Alter und Name des Videos (oder Link) und eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Videos auf den sozialen Medien und der Website des Hessischen Triathlon Verbandes.

Pro Teilnehmer dürfen auch mehrere Videos eingereicht werden.

Eine Teilnahme am Videowettbewerb ist nur mit einer ausgefüllten Einverständniserklärung der Eltern zur Videonutzung möglich.

3. Inhaltliche und technische Vorgaben

Der Veranstalter behält sich vor, Videos mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Inhalten, oder Videos, die nicht zum Thema Radtechnikparkour passen, von dem Wettbewerb auszuschließen.

Für die Filmerstellung können alle mit digitaler Videofunktion ausgestatteten Geräte, wie z. B. Handys oder digitale Fotoapparate, verwendet werden.

Das Video soll mindestens 20 Sekunden und maximal 40 Sekunden lang sein. Videos mit einer Länge von mehr als 40 Sekunden werden von dem Wettbewerb ausgeschlossen. Gefilmt werden sollte im Querformat 16:9.

Der Upload findet direkt durch den Teilnehmer auf der Cloud (Teilnahmevoraussetzung) und Instagram (freiwillig) statt. Sobald der Veranstalter den Link auf das Video erhalten hat, gilt das Video als an den Veranstalter übergeben.

4. Gewinne

Es werden 10 neue HTV-Buffs unter allen Teilnehmern verlost.

Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail bis spätestens 21.04.2020 benachrichtigt.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

5. Haftung

Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmer übermittelten Daten übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

6. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Die gewinnbenachrichtigten Teilnehmer räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte, für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Video sowie der Videoidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d. h. das Recht, das eingesandte Video unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Videos bzw. der Videoidee auf elektronischen/digitalen – auch interaktiven – Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechteinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen.

Die Teilnehmer versichern, dass das durch sie eingesandte Video und die Videoidee frei von Rechten Dritter, z. B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, sind und sie frei über das Video verfügen dürfen. Sie stellen den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.

Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer eingereichten Videos ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Veranstalter wird die Teilnehmer im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen.

Es wird gebeten, keine GEMA-geschützte Musik zu verwenden.

7. Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen.