Sportbetrieb im Verein unter Auflagen wieder erlaubt

Ein Sportbetrieb ist sowohl draußen als auch in Innenbereichen wie Hallen unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands-und Hygieneauflagenwieder erlaubt: Trainingsbetrieb im Sportverein ist somit ab dem 9. Mai möglich, wenn

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  • Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden
  • Umkleidekabinen, Dusch-und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Der Trainings-und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig.Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern.